Was wird geprüft?
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Wichtige Fristen für die Sicherheitsprüfungen (SP) von Lkw und Anhängern:
Die SP muss im auf der Plakette angegebenen Monat erfolgen.
Die Frist kann um vier Wochen verlängert werden, wenn das Fahrzeug rechtzeitig zur SP angemeldet wurde, aber die Prüfung nicht fristgerecht durch die beauftragte Werkstatt durchgeführt werden konnte.
Eine um einen Monat vorgezogene SP ist ebenfalls möglich und hat keinen negativen Einfluss auf die Laufzeit.
Prüffristen:
Die SP findet je nach Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen statt.
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 7,5 t ≤ 12 t
erste Prüfung 42 Monate nach Erstzulassung
danach immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung (HU)
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 12 t
erste Prüfung 30 Monate nach der Erstzulassung
danach immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung (HU)
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 10 t
erste Prüfung 30 Monate nach der Erstzulassung
danach immer 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung (HU)
Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen (In Fremdleistung durch DEKRA)
erste Prüfung 6 Monate nach der ersten Hauptuntersuchung (HU)
zweite Prüfung 6 Monate nach der zweiten Hauptuntersuchung (HU)
ab der dritten Hauptuntersuchung alle drei Monate. Entfällt zum Termin der Hauptuntersuchung (HU)